Die Stiftung VorsorgeDatenbank hat sich das Ziel gesetzt, das Grundrecht des Menschen auf Selbstbestimmung zu stärken und Menschen, die durch Krankheit, Unfall oder Alter entscheidungsunfähig geworden sind, bei der Durchsetzung ihrer Vorsorgeverfügungen europaweit zu unterstützen.
Die Stiftung VorsorgeDatenbank ist politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängig. Sie unterliegt der Stiftungsaufsicht der Landesdirektion Dresden (ehemals Regierungspräsidium Dresden).
Über die Stiftung VorsorgeDatenbank können Sie Ihre Vorsorgeverfügungen registrieren/archivieren lassen, damit diese im gesundheitlichen Krisenfall schnell gefunden werden können. Wir geben die VorsorgeBücher heraus und haben für Sie das VorsorgeTelefon eingerichtet, über das Sie Rechtsrat bei spezialisierten Rechtsanwälten einholen können.
Als selbstbestimmter Mensch sollten Sie in einer Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht verbindlich festlegen, wer Sie im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit rechtlich vertreten soll. Dieser Fall kann durch Krankheit oder Unfall zu jeder Zeit eintreten. Über 1,35 Mio. Menschen leben heute schon unter rechtlicher Betreuung. Über 2 Mio. Menschen werden heute schon durch einen Bevollmächtigten vertreten. Dieses Schicksal kann Sie unvermittelt treffen. Ohne eine dieser Verfügungen wird von dem Betreuungsgericht ein Berufsbetreuer eingesetzt. Dieser Berufsbetreuer vertritt Sie danach in all Ihren rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten. Er verwaltet Ihre Konten und vertritt Sie gegenüber Versicherungen, Behörden, Banken etc. Wenn Sie keine fremden Menschen mit diesen Aufgaben betraut sehen wollen, dann sollten Sie möglichst umgehend eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht verfassen.
Weiter sollte der von Ihnen festgelegte Wunschbetreuer oder Wunschbevollmächtigte mittels einer Patientenverfügung angewiesen werden, wie Sie im ernsten gesundheitlichen Krisenfall behandelt werden wollen. Sie haben die Möglichkeit eine umfängliche Intensivmedizin zu wünschen oder die Behandlung auf Schmerzen und Angst zu fokussieren, wenn die Ärzte keine Heilungsmöglichkeiten mehr sehen. Das Gesetz gibt Ihnen das Recht, diese Wünsche verbindlich in einer Patientenverfügung festzulegen. Mit der Registrierung/Archivierung dieser Verfügungen in unserer Datenbank erreichen Sie, dass z.B. Ihre Patientenverfügung im Krisenfall schnell auffindbar ist und Sie damit entsprechend Ihrer Vorstellungen behandelt werden können. Sie sollten auch die gesetzlichen Möglichkeiten der Trauerverfügung oder Organverfügung nutzen, damit nicht andere Menschen für Sie entscheiden müssen.
Wir haben rechtssichere Formulare für Sie entwickelt. Diese finden Sie im VorsorgeBuch, welches von uns herausgegeben wird. Darüber hinaus haben wir das VorsorgeTelefon eingerichtet, falls Sie Fragen zur Patientenverfügung oder zu anderen VorsorgeVerfügungen haben, erteilen Ihnen spezialisierte Rechtsanwälte rechtlichen Rat.
Des Weiteren organisieren wir für Sie das VorsorgeRecht Netzwerk von Güte/Schlichtungsstellen, die Sie im Falle einer Auseinandersetzung bei der Umsetzung von Patientenverfügungen kostengünstig beraten können.
Zur umfassenden Lebensvorsorge gehören neben der rechtlichen/immateriellen Vorsorge auch die medizinischen Notfalldaten. Mehr dazu finden Sie bei unserem Partner, der World Medical Card