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Wir kooperieren mit dem Deutschen Schlichterbund e.V. und bauen für Sie ein Netzwerk von Güte/Schlichtungsstellen auf. Die Landesgesetze geben Rechtsanwälten und Notaren die Möglichkeit als Schlichter tätig zu werden. Diese Güte/Schlichtungsstellen können angerufen werden, wenn es zwischen dem behandelnden Arzt und dem Betreuer/Bevollmächtigten zu Meinungsverschiedenheiten bei der Umsetzung Ihrer Patientenverfügung kommen sollte. Längere und kostenintensive Verfahren vor dem Betreuungsgericht können durch die Anrufung unserer Güte/Schlichtungsstellen vermieden werden.
 
Diese Güte/Schlichtungsstellen unterliegen der Rechtsaufsicht der Landesjustizministerien. Es besteht kein Anwaltszwang bei der Anrufung dieser Güte/Schlichtungsstellen. Die Anrufung kann kurzfristig, ohne gerichtliche Einlassungsfristen, erfolgen. Die Abrechnung wird über ein Stundenhonorar des Schlichters zwischen den Parteien vereinbert. Sofern diese außergerichtliche Schlichtung keinen Erfolg hat, kann das Betreuungsgericht immer noch angerufen werden.
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.deutscher-schlichterbund.de.
 
Wenn Sie gerichtlichen Streit bei der Umsetzung Ihrer Patientenverfügung vermeiden wollen, sollten Sie in Ihrer Patientenverfügung den Zusatz aufnehmen, dass vor Anrufung des zuständigen Betreuungsgerichtes eine Schlichtung versucht werden soll. Für weitergehende Fragen zu den Schlichtungsmöglichkeiten etc, steht Ihnen unser VorsorgeTelefon zur Verfügung.
 
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RA JU Dr. Heinrich Meyer-Götz
RAin Karin Meyer-Götz
RA Thorsten Detto