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In dieser Datenbank wird der Aufbewahrungsort Ihrer Vorsorgeverfügungen registriert, damit das Krankenhaus oder Gericht den Aufbewahrungsort Ihrer Vorsorgeverfügungen erfährt und diese Dokumente anfordern kann. Dieser Service wird auch für bereits von Ihnen verfasste Verfügungen angeboten. |
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Sie haben als Alternative auch die Möglichkeit, den Text Ihrer Verfügungen elektronisch zu archivieren, damit dieser sofort im PDF-Format datengeschützt abgerufen werden kann. Sie ereichen damit, daß diese Verfügungen sofort zur Verfügung stehen und keine Zeitverzögerung eintritt. Dieser Service wird auch für bereits von Ihnen verfasste Verfügungen angeboten. |
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Sie erhalten in jedem Fall eine Notfallkarte, auf der entsprechende Hinweise zum jederzeitigen Abruf der Informationen enthalten sind. Bei Vorlage dieser Notfallkarte können die berechtigten Krankenhäuser und Gerichte datengeschützt diese Informationen aus der Datenbank abrufen. Nur Gerichte und Krankenhäuser haben Zugang zu diese Datenbank. Für weitergehende Fragen steht Ihnen unser VorsorgeTelefon zur Verfügung. |
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