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Wir wollen, dass Sie im Notfall nicht allein bleiben!
ES KANN JEDEN TAG PASSIEREN. JEDEM.
Ein Unfall. Eine plötzliche Erkrankung. Sie werden bewusstlos oder im Schock in ein Krankenhaus eingeliefert. Wie erfahren Ihr Partner, Ihre Familie oder Ihre Freunde davon? Wie können die behandelnden Ärzte schnell herausfinden, wer Ihr Hausarzt ist, um sich von ihm Informationen über Vorerkrankungen, Medikamente, die Sie nehmen müssen und andere für die Behandlung wichtige Hinweise geben zu lassen? Die Suche nach Ansprechpartnern kostet das Krankenhaus viel Zeit und Aufwand und ist nicht immer erfolgreich. Viele Menschen leben allein, zuhause ist niemand zu erreichen.
NOCH EIN PROBLEM! DIE ÄRZTLICHE SCHWEIGEPFLICHT.
Die Krankenhausärzte dürfen Ihren Familienangehörigen, Verwandten, Lebenspartnern oder Freunden und sogar dem Hausarzt über Ihre Krankheit und Therapievorschläge nur dann Auskunft geben, wenn sie dafür von Ihnen von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden wurden. Das Krankenhaus darf im Grunde nicht einmal Auskunft geben, dass sie dort behandelt werden. Zwar müssen die Ärzte Ihren mutmaßlichen Willen zu der Frage erkunden, wem gegenüber Sie wohl den Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden hätten, wenn Sie es selbst nicht mehr tun können. Das ist eine schwierige Angelegenheit und bringt für die Ärzte eine große Rechtsunsicherheit mit sich. Besonders bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien oder Verwandtschaften mit verschiedenen Familiennamen lassen sich familiäre Beziehungen nur schwer feststellen.
WIR HABEN DIE LÖSUNG!
Mit den VorsorgeInformationen-Online stellen Sie schnell und unkompliziert sicher, dass Ihre Vertrauenspersonen und Ihr behandelnder Arzt im Notfall gefunden werden können. Tragen Sie die Personen und den Hausarzt/Vertrauensarzt, die benachrichtigt werden sollen und für die Sie die Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, selbst in die VorsorgeInformationen ein. Sie können die Einträge jederzeit ändern und aktualisieren.
Weitere Informationen finden Sie hier. |
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